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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/08 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19 a Abs. 1, EStG § 19 a Abs. 2 Satz 7, VermBG 5 § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. l
Schlagwörter Bewertung, Geldwerter Vorteil, Freigrenze, Freibetrag, Genussrecht, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: In welchem Verhältnis stehen die Vorschriften des § 8 Abs. 2 EStG und des § 19 a EStG im Fall der unentgeltlichen Gewährung von Genussrechten an Arbeitnehmer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.08.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 1238/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2010
Erledigungs-Az: VI R 36/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 17