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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/19 (BFH) |
§§: | BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BewG § 11 Abs. 2 Satz 1, BewG § 199 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Ertragswertverfahren, Stichtag |
Rechtsfrage: | Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens gem. § 11 Abs. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer: Führt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, weil der erworbene Geschäftsanteil an der GmbH nicht frei am Markt zu veräußern ist und nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich niedrigerer oder höherer wirtschaftlicher Ertrag zu erwarten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 108/18 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 00 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 5/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 11 07 |