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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 60/05 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, AO 1977 § 35 |
Schlagwörter | Geschäftsführerhaftung, Umsatzsteuerhaftung, Pflichtverletzung, Verschulden |
Rechtsfrage: | Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH für nicht abgeführte Umsatzsteuer: Scheidet die Annahme eines grob fahrlässigen Handelns und damit eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil die Umsatzsteuerschulden der in der Krise befindlichen GmbH nicht in geringerem Maße getilgt wurden, als die Zahlungsforderungen anderer Gläubiger? Divergenz zum BGH-Urteil vom 22.1.2004 IX ZR 39/03 (BGHZ 157 S. 350)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5395/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2007 |
Erledigungs-Az: | VII R 60/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 95 |