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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/10 (BFH) |
§§: | UmwStG 1995 § 24 |
Schlagwörter | Einbringung, Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft, Gewinnrealisierung, Darlehensforderung |
Rechtsfrage: | Anwendung des § 24 UmwStG 1995 bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft: Aufdeckung stiller Reserven soweit bei der Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft nicht nur Gesellschaftsrechte übertragen werden sondern der Einbringende darüber hinaus noch eine Gutschrift auf seinem Darlehenskonto bei der Gesellschaft erhält. Inwieweit steht die teilweise Gewährung einer anderen Gegenleistung als Gesellschaftsrechte der Anwendung des § 24 UmwStG 1995 entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 931/09 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 04 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 42/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 01 |