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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/99 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 3 Satz 2, EStG § 10 e Abs. 4 Satz 2, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Ausbau, Objektverbrauch, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigung gem. § 10 e Abs. 2 EStG für in den Jahren 1989 und 1992 durchgeführte umfangreiche Um- und Ausbauten an einem Einfamilienhaus: Handelt es sich um zwei getrennte Baumaßnahmen, so daß für die in 1992 entstandenen Aufwendungen Objektverbrauch eingetreten ist oder um eine lediglich in zwei Bauabschnitten erfolgte Baumaßnahme und damit um nachträgliche Herstellungskosten? Verfahrensmängel (ungenügende Sachaufklärung; Verstoß gegen §§ 96 Abs. 1, 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO)? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.08.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VII 229/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 21 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 31/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 25 |