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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/10 (BFH)
§§: EStG § 6 b Abs. 3 Satz 5, EStG § 13, HGB § 255 Abs. 1 Satz 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Reinvestitionsrücklage, Frist, Anschaffungszeitpunkt, Betriebsbereitschaft, Windkraftanlage
Rechtsfrage: Hinsichtlich der Reinvestition eines Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft in eine Windkraftanlage ist streitig, ob die Anschaffung erst mit Beginn der Stromeinspeisung erfolgt ist, oder ob bereits nach Abschluss der Bauarbeiten - und damit noch vor Ablauf der Reinvestitionsfrist nach § 6 b Abs. 3 Satz 5 EStG - wirtschaftliches Eigentum erworben wurde. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 28.07.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 2054/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 38 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.02.2014
Erledigungs-Az: IV R 41/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 13 25