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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 54/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" einer angestellten Key Accont Managerin, wenn sie die für den beruflichen Erfolg entscheidenden Leistungen nicht am Arbeitsplatz (ca. 47 Tage) oder bei der Softwarepräsentation etc. vor Ort bei den Kunden (ca. 50 Reisetage), sondern durch die kundenorientierte Bearbeitung der Softwareprodukte des Arbeitgebers im häuslichen Arbeitszimmer erbringt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I 261/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 54/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 07 |