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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 61/98 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, wesentliche Betriebsgrundlage |
Rechtsfrage: | Führte die Veräußerung des Einzelunternehmens an eine Betriebs-GmbH unter Zurückbehaltung des Grundstücks zu einer Betriebsaufgabe oder liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Sind die vermieteten, betrieblich genutzten Grundstücksteile eines Reisebüros (Kunden- und Büroräume) keine wesentliche Betriebsgrundlage? |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | V 227/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 21 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.1998 |
Erledigungs-Az: | X B 61/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 118/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 24.10.2001 - X R 118/98 - Revision unbegründet |