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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 20/99 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1, DBA-Italien Art. 24 Abs. 3 a |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Italien |
Rechtsfrage: | Sind Einkünfte aus Italien nur dann nicht in Deutschland zu versteuern (Veranlagung 1991), wenn sie tatsächlich in Italien versteuert worden sind? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3135/95 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 706 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.11.1999 |
Erledigungs-Az: | I B 20/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 55 42 |