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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/01 |
§§: | UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Unternehmer, Abfallbeseitigung, Deponie, Steuerpflicht, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Erbringt ein Landkreis als Hoheitsträger, auch wenn er die gesetzliche Pflichtaufgabe der Abfallbeseitigung an eine Deponiegesellschaft übertragen hat, sonstige nicht steuerbare Leistungen an die Abfallanlieferer, mit der Folge, dass die Anlieferer nicht zum Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deponiebetreiber berechtigt sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 6012/98 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 19/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 72 |