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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 51/14 (BFH) |
§§: | UStG § 10 Abs. 4 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a |
Schlagwörter | Stromlieferung, Selbstkosten, Einfamilienhaus, Bemessungsgrundlage, Unentgeltliche Wertabgabe |
Rechtsfrage: | Stromlieferung vom eigenen Einfamilienhaus an die Stadtwerke: Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die unentgeltliche Wertabgabe der im eigenen Einfamilienhaus erzeugten Wärme festzusetzen, mit der das Einfamilienhaus beheizt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 316/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 51/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |