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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Bezüge, Selbstunterhalt, Sozialleistung |
Rechtsfrage: | Gehört bei der Prüfung, ob ein volljähriges, behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, die "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht zu den zu berücksichtigenden Bezügen des Kindes? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 5612/98 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 13 97 |