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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 161/99
§§: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 3 Nr 12, EStG § 3 c
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aufwandsentschädigung, Abordnung, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Sind die durch eine Abordnung in das Beitrittsgebiet entstandenen Werbungskosten (Reisekosten) nur insoweit abziehbar, wie sie die steuerfreie Aufwandsentschädigung übersteigen, auch wenn diese Kosten vom Dienstherrn neben der Aufwandsentschädigung erstattet wurden, der Kläger es aber versäumt hat, sich die Kosten erstatten zu lassen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.09.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 4228/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 6
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.03.2002
Erledigungs-Az: VI R 161/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG