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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 58/01
§§: KStG § 8 Abs. 4, KStG § 34 Abs. 6
Schlagwörter Mantelkauf, Verlustabzug, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Gesellschaft mbH
Rechtsfrage: Liegt bei einem Verkauf von GmbH-Anteilen in 1996 die für die Abzugsfähigkeit eines Verlustvortrags erforderliche wirtschaftliche Identität nicht vor, wenn der Betrieb im selben Jahr mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufgenommen wurde? - Liegt in der Gesetzesfassung des § 8 Abs. 4 KStG ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.04.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 5198/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 95
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an das BMF - BFH-Beschluss vom 19.12.2001 I R 58/01 - Zurücknahme der Revision