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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | GrS 3/97 |
§§: | FGO § 11 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 4 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, AfA, Ehegatte, Drittaufwand, Nutzungsrecht |
Rechtsfrage: | 1. Ist bei Ehegatten für die AfA-Befugnis davon auszugehen, daß die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Anschaffungs-/Herstellungskosten als von dem Nichteigentümer-Ehegatten insoweit getragen bzw. mitgetragen gelten, als er das Arbeitszimmer für seine beruflichen Zwecke unentgeltlich nutzt bzw. mitbenutzt ? - 2. Falls die Rechtsfrage zu 1. verneint wird : Kann der das häusliche Arbeitszimmer unentgeltlich (mit)nutzende Nichteigentümer-Ehegatte den dem Eigentümer-Ehegatten für die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers durch den Nichteigentümer-Ehegatten erwachsenden Aufwand für AfA als sog. Drittaufwand absetzen ? - Vorlage: Beschluß vom 25.11.1996 VI R 23/95 |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 478/89 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.1999 |
Erledigungs-Az: | GrS 3/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 20 56 |