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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/01 |
§§: | AO 1977 § 30 a, AO 1977 § 194 Abs. 3, AO 1977 § 200, AO 1977 § 5, FGO § 102 |
Schlagwörter | Steuergeheimnis, Bankgeheimnis, Außenprüfung, Ermessensentscheidung |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Zulässigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines Giroausgangskontos zur stichprobenweisen Ausschreibung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung. Hat der Schutz des § 30 a Abs. 3 AO 1977 auch dann einzugreifen, wenn bei den zu überprüfenden Buchungsvorgängen ein legitimiertes Kundenkonto Teil einer Buchungskette ist? Liegt der für die Fertigung von Kontrollmitteilungen erforderliche hinreichende Anlass vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 8038/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 32 |