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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 78/03 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, StEntlG 1999/2000/2002, EStG § 24 Nr. 1 Buchst a
Schlagwörter Fünftelregelung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die Anwendung der sog. Fünftel-Regelung im Jahr 1999 auf eine Entlassungsentschädigung, die am 31.12.1998 vereinbart, i.H. des steuerfreien Betrags im Veranlagungszeitraum 1998 und i.H. des Restbetrages im Januar 1999 ausgezahlt wurde, verfassungsgemäß? - Das Verfahren ist ausgesetzt, bis eine Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 58/06 und 2 BvL 57/06 ergangen ist (Beschluss vom 7.12.2006). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.03.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 159/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1100
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 39 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2010
Erledigungs-Az: IX R 78/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 57/06 und 2 BvL 58/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.12.2006). - Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Erledigung der Hauptsache