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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-499/16 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 98 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 98 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuersatz, Backwaren, Kuchen, Mindeshaltbarkeit, Verfalldatum, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Verstößt die Differenzierung des Steuersatzes für feine Backwaren und Kuchen in Art. 41 Abs. 2 i.V.m. Position 32 des Anhangs 3 zum Umsatzsteuergesetz (Ustawa o podatku od towarów i us³ug, Dz. U. 2011, Nr. 177, Position 1054 mit Änderungen) vom 11.3.2004 ausschließlich anhand des Kriteriums "Mindesthaltbarkeitsdatum" bzw. "Verfallsdatum" gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und das Verbot der Ungleichbehandlung von Waren im Sinne von Art. 98 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 22 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.11.2017
Erledigungs-Az: Rs C-499/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 49