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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 24/15 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 1, AO § 42 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Gewinnanspruch, Darlehen, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Vermögensauseinandersetzung unter den Gesellschaftern einer Personengesellschaft: Stellt ein im Zusammenhang mit der Abtretung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung vereinbartes zinsloses Darlehen, das bis zu einer zukünftigen Dividendenzahlung an den Darlehensnehmer befristet und nur durch Verrechnung mit dieser zurückzuzahlen ist, einen bei den gewerblichen Einkünften der Personengesellschaft zu berücksichtigenden Ertrag dar? Ist die gewählte Gestaltung missbräuchlich i.S. von § 42 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 582/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.10.2018 |
Erledigungs-Az: | IV R 24/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 46 |