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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 4/09 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Kirchensteuer, Erstattung, Folgebescheid
Rechtsfrage: Mögliche Änderung der Einkommensteuerbescheide für 2001 und 2002 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines Erstattungsüberhangs bei der Kirchensteuer im Veranlagungszeitraum 2004? Eintritt des rückwirkenden Ereignisses "Erstattungsüberhang" mit Ablauf des Erstattungszeitraums (31.12.2004) oder erst mit Durchführung der Veranlagung des Erstattungsjahres? Ist im Streitfall ein Verlust der Änderungsbefugnis auch durch Folgebescheidänderungen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.12.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1870/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2009
Erledigungs-Az: X R 4/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 34