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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 17/04
§§: AO 1977 § 233 a
Schlagwörter Rückwirkung, Nachzahlungszinsen, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233 a AO 1977: Stellen offene Gewinnausschüttungen einer GmbH nur dann ein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233 a Abs. 2 a AO 1977 für die Berechnung von Nachzahlungszinsen dar, wenn dem Ausschüttungsbeschluss eine Veranlagung und ein Steuerbescheid vorausgegangen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.12.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 5324/00 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2006
Erledigungs-Az: I R 17/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 15 19