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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 6/03
§§: EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Änderung, Rückwirkung, Einkünfte und Bezüge, Kindergeld, Rückforderung
Rechtsfrage: Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2002
Vorinstanz/AZ: I 137/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: VIII R 6/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 22 17