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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/97
§§: EStG § 10 d
Schlagwörter Verlustabzug, Verlustvortrag, Erbe
Rechtsfrage: Verlustabzug des Erben / Vererblichkeit von Verlusten; kann ein ererbter Verlustvortrag (§ 10d EStG) vom Erben nur dann und insoweit in Anspruch genommen werden, als der Erbe mit den Verlusten des Erblassers belastet ist, d.h. für die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einstehen muß? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.06.1995
Vorinstanz/AZ: 11 K 381/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: XI R 1/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 17 09