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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 75/98 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 76, FGO § 96 |
Schlagwörter | Spekulationsgewinn, Grundstück, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Anteilsveräußerung |
Rechtsfrage: | Kein Spekulationsgewinn bei Kauf eines Grundstücks durch eine GbR und der ein Jahr später erfolgten Veräußerung aller GbR-Anteile, auch wenn das Grundstück der alleinige Vermögensgegenstand der Gesellschaft war. Ist die Vertragsauslegung des FG, es seien nicht die GbR-Anteile sondern das Grundstück sei veräußert worden, unzutreffend? Fehlerhafte Sachverhaltsermittlung, Überraschungsentscheidung, Verstoß gegen Akteninhalt? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1968/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 75/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 58 02 |