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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2104/99 (BVerfG)
§§: ZPO § 233
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Rechtsanwalt, Kontrolle, Mitarbeiter
Rechtsfrage: Muss ein Rechtsanwalt, der nicht verpflichtet ist, die Vollständigkeit der in einem fristwahrenden Schriftsatz angegebenen Anschrift des Gerichts zu prüfen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass seine Mitarbeiter die für ein Gericht bestimmten Sendungen vollständig adressieren?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 15.10.1999
Vorinstanz/AZ: V ZR 50/99
Vorinstanz/Fundstelle: NJW 2000 S. 82
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 25.09.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 2104/99
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des BGH-Urteils - V ZR 50/99 vom 15.10.1999