
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 92/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Bafög-Zuschuss, Werbungskosten, Ausbildungskosten |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für das Studium (Studiengebühr, Fachliteratur u.a.) bei der Ermittlung der Bezüge über die Kostenpauschale von 360 DM hinaus wie Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5846/99 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 36 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.10.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 92/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |