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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 48/08 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, AO § 162, HGB § 249 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellung, Betreuung, Lebensversicherung
Rechtsfrage: In welcher Höhe kann ein Versicherungsvertreter nach Vereinnahmung einer einmaligen Provision aus Anlass eines Erfüllungsrückstandes wegen der späteren Betreuung und Abwicklung von Lebensversicherungsverträgen Rückstellungen bilden? Höhe des im Schätzungswege zu ermittelnden Betreuungsaufwands? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.09.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 6087/04 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1931
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 02 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2011
Erledigungs-Az: X R 48/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 43