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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 19/17 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, AO § 15, GG Art. 12, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Darlehensvertrag, Darlehen, Abzinsung, Zinsen, Rückwirkung, Familie, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind innerhalb von entfernten Familien- und Verwandtenverhältnissen gewährte langfristige Darlehen aus zunächst zinslos abgeschlossenen Darlehensverträgen, die nach Beanstandungen durch die Betriebsprüfung einvernehmlich aufgehoben und rückwirkend durch neue Verträge über verzinste Darlehen ersetzt wurden, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen? - Wie sind Darlehen innerhalb von Familien- und Verwandtenverhältnissen zu berücksichtigen, da sich der Familienbegriff im Wandel befindet, mittlerweile eine Reihe alternativer Lebensformen einbezieht, und die Darlehen (hier:) von Personen stammen, die im weitesten Sinne zum Familienverbund in diesem Sinne gehören? - Ist § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG - insbesondere seit der nunmehr seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase - verfassungswidrig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3383/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1412 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 14 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 19/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 02 |