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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 93/98 |
| §§: | AO 1977 § 129 |
| Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Organschaft, Gewinnanteil, Gewerbesteuer |
| Rechtsfrage: | Können Gewerbesteuermeßbescheide einer GmbH, in denen Beteiligungserträge aufgrund einer Organschaft auch nach Durchführung einer Außenprüfung fehlerhaft angesetzt worden sind, nach § 129 AO 1977 zugunsten der GmbH berichtigt werden? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 02.09.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 224/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.08.1999 |
| Erledigungs-Az: | I R 93/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 54 16 |