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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 62/19 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Fahrtenbuch, Beweis, Sonderabschreibung |
Rechtsfrage: | Kann der Nachweis der nahezu ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Kraftfahrzeuges bei der Anwendung des § 7 g EStG außer durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auch auf andere Weise geführt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7287/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 08 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 62/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 05 00 |