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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/05
§§: EStG § 10 d Abs. 3 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 3 Satz 2, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 181 Abs. 5
Schlagwörter Verlustfeststellung, Verlustabzug, Feststellungsverjährung, Antragsveranlagung
Rechtsfrage: Kann eine erstmalige Verlustfeststellung nach § 10 d Abs. 3 Satz 1 EStG 1990 (jetzt: Abs. 4 Satz 1) erfolgen, wenn die Antragsveranlagungsfrist bzw. die Festsetzungsfrist des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides bereits abgelaufen ist und wird hierbei der Verlustabzug mit positiven Einkünften des verfristeten Veranlagungszeitraums verrechnet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung und Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 2205/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1679
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 01 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2007
Erledigungs-Az: XI R 25/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 87