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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-165/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 10, VO (EWG) 2913/92 Art. 114
Schlagwörter EG, EU, Zolllager, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Zollkodex, Veredelung, Slowenien, Rechtsmissbrauch, Ausfuhr
Rechtsfrage: 1. Findet - in einer Situation, in der in den Jahren 2005 und 2006 in ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU belegenes öffentliches Zolllager von einem Importeur dieses Mitgliedstaats Gegenstände mit Herkunft im Hoheitsgebiet eines Staates, der nicht der EU angehört (Ukraine), eingeführt und anschließend in diesem Zolllager im Verfahren des aktiven Veredelungsverkehrs im Rahmen des Nichterhebungsverfahrens verarbeitet worden sind, wobei das Enderzeugnis, anstatt i.S. von Art. 114 VO (EWG) Nr. 2913/92 sofort wieder ausgeführt zu werden, in diesem Lager von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen an ein anderes Unternehmen dieses Mitgliedstaats verkauft worden ist, der es von diesem Zolllager aus nicht in den freien Verkehr übergeführt, sondern erneut einem Zolllagerverfahren unterworfen hat - auf diesen Verkauf von Gegenständen in diesem Zolllager stets und immer das Zollrecht der Gemeinschaft Anwendung, oder hat sich die Rechtslage durch den Verkauf so geändert, dass dieser Umsatz der Regelung der RL 77/388/EWG unterliegt, d.h., kann für die Zwecke der Mehrwertsteuerregelung i.S. der RL 77/388/EWG ein öffentliches Zolllager, das im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegen ist, als Teil des Gebiets der Gemeinschaften, insbesondere des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats, i.S. der Begriffsbestimmung in Art. 3 RL 77/388/EWG betrachtet werden? - 2. Kann die vorstehend dargelegte Situation im Licht der Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch, die der EuGH im Zusammenhang mit der Anwendung der RL 77/388/EWG entwickelt hat (Urteil vom 21.2.2006, Halifax, Rs C-255/02 = SIS 06 12 87) so beurteilt werden, dass die Rechtsmittelführerin mit der Lieferung der Gegenstände in dem im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik belegenen öffentlichen Zolllager bereits eine entgeltliche Lieferung von Gegenständen im Inland vorgenommen hat? - 3. Falls die erste Frage in dem Sinne bejaht wird, dass der betreffende Umsatz der Regelung der RL 77/388/EWG unterliegt, erfüllt dann dieser Umsatz den Steuertatbestand im Zusammenhang mit der Fälligkeit der Steuer i.S. von Art. 10 Abs. 1 und 2 RL 77/388/EWG, indem eine Lieferung von Gegenständen in einem im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gelegenen Zolllager stattgefunden hat, oder soweit nach der Einfuhr der Gegenstände aus einem Drittland (Art. 10 Abs. 3 RL 77/388/EWG) oder während deren Verbleib im Zolllager das Zollverfahren mit der Lieferung der eingelagerten Gegenstände an eine andere Person eines Mitgliedstaats abgeschlossen worden ist? - 4. Wird den Zielen der RL 77/388/EWG, die in deren Erwägungsgründen aufgeführt sind, insbesondere den Zielen des GATT (WTO) genügt, wenn eine Lieferung von Gegenständen, die aus einem Drittland in ein Zolllager eingeführt worden sind, sodann dort verarbeitet und an eine andere Person dieses Mitgliedstaats in einem Zolllager verkauft worden sind, das in einem Mitgliedstaat der EG belegen ist, nicht der Mehrwertsteuerregelung in diesem Mitgliedstaat unterworfen wird?
Vorinstanz: Najvyssi sud Slovenskej republiky (Republik Slowenien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 194 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.11.2012
Erledigungs-Az: Rs C-165/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 62