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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 50/19 (BFH) |
§§: | EStG § 66 Abs. 3, EStG § 31 Satz 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren, Ausschlussfrist |
Rechtsfrage: | Sind § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 174/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 50/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 61 |