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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/02
§§: EStG § 4 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 4 d Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Betriebsausgabe, Unterstützungskasse, Betriebliche Altersversorgung
Rechtsfrage: Sind Zahlungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse in den Veranlagungszeiträumen 1990 und 1991 abzugsfähig, wenn der Leistungsanwärter, dessen zukünftige Leistungsansprüche für die Berechnung der Höhe der abzugsfähigen Betriebsausgaben ausschlaggebend sind, ein Freiberufler ist? Ergibt sich u.a. aus dem Rechtsgedanken des § 4 d Abs. 3 EStG die Nichtabziehbarkeit? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.04.2002
Vorinstanz/AZ: 11 K 2247/98 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: XI R 10/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 29 29