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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 26/14 (BFH)
§§: EnergieStG § 46 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Energiesteuer, Höhe, Gesetzesänderung, Rückwirkung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Steuerentlastung nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG für in der Zeit von Juli bis August 2009 von einem Händler in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbrachten Biokraftstoff. Ist die Steuerentlastung aufgrund der Gesetzeslage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15.7.2009 (Rückwirkung ab dem 1.1.2009) zu berechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 18.12.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 940/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.01.2017
Erledigungs-Az: VII R 26/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 06 31