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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 49/10 (BFH) |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 c, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Halbabzugsverbot, Anteilsveräußerung |
Rechtsfrage: | Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen: Greift das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsveräußerung zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 EUR)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 337/07 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1676 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 30 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 49/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 77 |