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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/17 (BFH)
§§: EStG § 6 b Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Rücklage für Ersatzbeschaffung, Stille Reserven, Reinvestitionsrücklage, Fristverlängerung, Herstellungsbeginn
Rechtsfrage: Ist das Investitionsvorhaben hinreichend konkretisiert und verlängert sich somit die vierjährige Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 3 EStG, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums mit der Planung des neuen Gebäudes begonnen wurde, der Bauantrag allerdings erst nach dessen Ablauf gestellt werden konnte? Können Planungsarbeiten als Herstellungsbeginn gewertet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.02.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 2143/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 643
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2019
Erledigungs-Az: X R 7/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 63