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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 30/99 |
| §§: | EStG § 1 Abs. 3, EStG § 1 a, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 |
| Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Ausland, Veranlagung, Rückwirkung |
| Rechtsfrage: | Können in Frankreich wohnhafte beschränkt steuerpflichtige Ehegatten, von denen der Ehemann im Inland als Arbeitnehmer tätig ist, rückwirkend für Veranlagungszeiträume vor 1996 außerhalb der Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG einen Antrag auf Einkommensteuer- Veranlagung stellen? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 285/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.01.2000 |
| Erledigungs-Az: | I R 30/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 37 |