
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 65/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 4, AO § 163, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Mindestbesteuerung, Verlustvortrag, Verfassungswidrigkeit, Leistungsfähigkeit, Nettoprinzip, Billigkeitsmaßnahme |
Rechtsfrage: | Verstößt die sog. Mindestbesteuerung in Fällen, in denen durch eine Teilwertabschreibung zunächst ein Verlust entstanden ist, der durch eine in einem folgenden Veranlagungszeitraum durchgeführte korrespondierende Wertaufholung aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkungen und der periodengerechten Abgrenzung nicht direkt vollständig verrechnet werden kann, gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das objektive Nettoprinzip? "Steuerwirksamkeit" i.S. des § 8 b Abs. 2 Satz 4 KStG: Fehlt es an der Steuerwirksamkeit einer Teilwertabschreibung, wenn diese zwar ohnehin entstandene Verluste erhöht, aber zu keiner "echten" Steuerminderung geführt hat? Ist in solchen Fällen eine abweichende Steuerfestsetzung im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme aus sachlichem Grund geboten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3370/09 K, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.09.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 65/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 01 72 |