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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/03
§§: AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, ErbStG § 34, ErbStG § 30, ErbStG § 31 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Anlaufhemmung, Anzeigepflicht, Testamentseröffnung, Steuererklärung, Festsetzungsfrist, Verjährung
Rechtsfrage: Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 - Gleichstellung der Anzeige nach § 30 und § 34 ErbStG. Führt die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31 Abs. 1 ErbStG gegenüber einem gemäß § 30 Abs. 3 ErbStG nicht anzeigepflichtigen Erwerber zur Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.10.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 8589/98 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: II R 1/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 11 94