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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 55/14 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, KStG § 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Kapitalerhöhung, Stiftung, Verdeckte Einlage |
Rechtsfrage: | Erzielt eine Stiftung liechtensteinischen Rechts - aus einer verdeckten Einlage eines Anwartschaftsrechts - wegen des Verzichts einer Tochtergesellschaft auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einen Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG und § 2 Nr. 1 KStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5/08 K |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 2076 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 55/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 19 14 |