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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 72/11 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3, KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Anteilserwerb, Vergebliche Aufwendungen, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Abzugsverbot |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für eine im Hinblick auf einen geplanten, später jedoch tatsächlich nicht realisierten Anteilserwerb durchgeführte Due-Diligence-Prüfung sofort abziehbare Betriebsausgaben oder (vergebliche) Anschaffungskosten der Beteiligung? Ist § 8 b Abs. 3 KStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass Aufwendungen für gescheiterte Beteiligungserwerbe von dem Abzugsverbot ausgenommen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5175/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.01.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 72/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 08 08 |