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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 22/11 (BFH) |
| §§: | AO § 251 Abs. 3, InsO § 178, AO § 130 Abs. 1, AO § 131, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Insolvenz, Feststellungsbescheid, Änderungsmöglichkeit, Ermessen, Masseverbindlichkeit |
| Rechtsfrage: | 1. Ist ein auf § 251 Abs. 3 AO gründender Feststellungsbescheid bzw. die daraufhin erfolgte Tabelleneintragung einer entsprechenden Steuerforderung in ihren Auswirkungen einem Steuerbescheid bzw. einer Steuerfestsetzung gleichzustellen? - 2. Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nur nach den Vorschriften der §§ 130, 131 AO geändert werden? - 3. Stellen die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar oder gehören sie zu den Kosten des Insolvenzverfahrens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 10.08.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7232/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2013 |
| Erledigungs-Az: | XI R 22/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 04 57 |