Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-251/98 (EuGH)
§§: EG-Vertrag Art. 6, EG-Vertrag Art. 52, EG-Vertrag Art. 73 b, EG-Vertrag Art. 73 d
Schlagwörter Anteil, Beteiligung, Steuerbefreiung, Vermögen, Freistellung, Vermögensteuer, wesentliche Beteiligung, EG
Rechtsfrage: 1. Sind die Art. 6 und /oder 52 EG-Vertrag dahin auszulegen, daß eine sich aus einer Bestimmung in Vermögensteuerrecht eines Mitgliedstaats ergebende Beschränkung, wonach in Anteilen an einem Unternehmen angelegtes Vermögen, wenn diese Anteile eine wesentliche Beteiligung darstellen, von der Zahlung der Vermögensteuer durch den Anteilseigner befreit ist, die Freistellung jedoch auf Anteile an in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaften beschränkt ist, mit diesen Artikeln unvereinbar ist? - 2. Wenn die Frage 1 verneint werden muß, sind dann die Art. 73 b und 73 d EG-Vertrag dahin auszulegen, daß eine beschränkte Bestimmung, wie sie in der Frage 1 genannt wird, mit ihnen unvereinbar ist?
Vorinstanz: Gerechtshof Den Haag
Vorinstanz/Datum: 08.07.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 278 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.04.2000
Erledigungs-Az: Rs C-251/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 06 56