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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 33/09 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a
Schlagwörter Investmentfonds, Sondervermögen, Verlust, Veräußerung
Rechtsfrage: Ist § 8 b KStG im Streitjahr 2002 auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.03.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 3474/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2014
Erledigungs-Az: I R 33/09
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvL 5/08 (BFH-Beschl. v. 7.4.2010) - Das Verfahren I R 33/09 wird fortgeführt (Beschluss vom 21.05.2014), nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvL 5/08 durch Beschluss vom 17.12.2013 entschieden hat.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 06