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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 50/00 | 
| §§: | AO 1977 § 233 a Abs 2 a, EGAO Art. 97 § 15 Abs 8, GG Art. 20 Abs 3, FGO § 120 Abs 1 S 1 | 
| Schlagwörter | Verzinsung, Zinsen, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit | 
| Rechtsfrage: | 1. Fristgerechte Revisionseinlegung ? - 2. Verstößt die Übergangsregelung in Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO 1977, wonach § 233 a Abs. 2 a i.d.F. des JStG 1997 bereits auf Fälle anzuwenden ist, in denen der Verlust nach dem 31.12.1995 entstanden ist, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot ? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.11.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 394/97 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 01 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.03.2002 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 50/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 10 25 | 
