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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-557/13 (EuGH) |
§§: | VO (EG) Nr. 1346/2000 Art. 13, VO (EG) Nr. 1346/2000 Art. 4 |
Schlagwörter | EG, EU, Insolvenz |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) anwendbar, wenn die vom Insolvenzverwalter angegriffene Auszahlung eines vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Betrags erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgt ist? - 2. Sofern die erste Frage zu bejahen ist: Bezieht sich die Einrede nach Art. 13 EuInsVO auch auf die Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausschlussfristen des Wirkungsstatuts (lex causae) der angegriffenen Rechtshandlung? - 3. Sofern die zweite Frage zu bejahen ist: Bestimmen sich auch die für die Geltendmachung des Anspruchs i.S.v. Art. 13 EuInsVO beachtlichen Formschriften nach der lex causae oder richten sich diese nach der lex fori concursus? |
Vorinstanz: | BGH |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | IX ZR 265/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 15 S. 9 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.04.2015 |
Erledigungs-Az: | Rs C-557/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 19 |