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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 6/19 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Gewinnverteilung, Zurechnung, Zufluss, Mitunternehmer, Entnahme
Rechtsfrage: Sind Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.04.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 13227/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 22 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2022
Erledigungs-Az: VIII R 6/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 20 31