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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 12/05 (BVerfG)
§§: EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verfassung, Gleichheit, Spekulationsgeschäft, Spekulationsgewinn, Privates Veräußerungsgeschäft, Wertpapier, Aktien
Rechtsfrage: Dem BVerfG wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung des EStG vom 7.9.1990 mit Art. 3 GG vereinbar ist, soweit sie bestimmt, dass Veräußerungen von Wertpapieren als Spekulationsgeschäfte steuerlich zu erfassen sind. - Normenkontrollverfahren -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.07.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 6837/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 92
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 18.04.2006
Erledigungs-Az: 2 BvL 12/05
Erledigungs-Vermerk: Vorlage unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 82