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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 53/07 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 10 d Abs. 4, AO § 181 Abs. 5 |
Schlagwörter | Spekulationsgeschäft, Wertpapier, Spekulationsverlust, Verlustfeststellung, Gesonderte Feststellung |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Feststellung von vor dem 1.1.2007 entstandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften: Ist der im Jahr 2000 entstandene Verlust aus Wertpapierspekulationsgeschäften in den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Verlustfeststellungsbescheiden zum 31.12.2001 und 31.12.2002 durch entsprechende Erhöhung der bereits festgestellten Verluste zu berücksichtigen oder steht die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2000 der nachträglichen Berücksichtigung des Verlustes entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4013/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1774 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 36 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 53/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 84 |