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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1293/15 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2, EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 52 Abs. 25 Satz 5, AO § 181 Abs. 5, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Gesonderte Feststellung, Einkommensteuer, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007 - Nichtanwendung des § 181 Abs. 5 AO - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 17/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2015 S. 1089 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 15 20 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an Ersten Senat des BVerfG - neues Aktenzeichen: 1 BvR 2582/16 |