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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/07 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9
Schlagwörter Gegenleistung, Bemessungsgrundlage, Grunderwerbsteuer, Einbringung
Rechtsfrage: Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Einbringung eines unbebauten Grundstücks in überplantem Zustand in eine Personengesellschaft. Ist als Gegenleistung der Wert der vereinbarten Gesellschaftsrechte anzusetzen oder sind im Vertrag bezifferte Überplanungsleistungen einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 1938/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2008
Erledigungs-Az: II R 37/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 86