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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 83/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Rückstellung, Ungewisse Verbindlichkeit |
| Rechtsfrage: | Ab wann ist die Verpflichtung gegenüber einem sog. Reservefonds, aus dem Mittel für eine Gewährträgerhaftung bereit gestellt werden sollen, bei der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 09.07.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 2487/09 K |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.11.2011 |
| Erledigungs-Az: | I R 83/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |