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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 141/95 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1 a, EStG § 33, EStG § 32 Abs. 6 |
Schlagwörter | Kinderlastenausgleich, Kontaktpflege, Besucherfreibetrag |
Rechtsfrage: | 1. Abziehbarkeit von Kontaktpflegeaufwendungen nach Wegfall des § 33 a Abs. 1 a EStG (Besucherfreibetrag)? - 2. Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1990? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1992 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1327/92 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 141/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 41 |