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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 16/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 15 a Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Berichtigung, Geldspielautomat, Gemeinschaftsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Beruht eine nach nationalem Recht gesetzmäßige - mangels entgegenstehender Berufung auf Richtlinienrecht - zwingende Umsatzsteuerveranlagung auf einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung? - 2. Ist der Vorsteuerabzug in einem auf das Abzugsjahr folgenden Jahr bei Berufung eines Automatenaufstellers auf höherrangiges Recht hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Umsätzen mit Geldspielgeräten gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1993 zu korrigieren? - 3. Ist für die Beurteilung der "maßgeblichen Verhältnisse" im Sinne des § 15 a Abs. 1 UStG 1993 auf die im Abzugsjahr geltende nationale Rechtslage oder, wie sich erst nachträglich ergab, auf das vom nationalen Recht abweichende Gemeinschaftsrecht abzustellen? - 4. Inwiefern ist der Vorsteuerabzug gemäß Art. 20 Abs. 1 RL 77/388/EWG zu berichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.05.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 1501/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1604
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 28 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: XI R 16/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 04 11