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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1993 § 15 Abs. 1, UStG 1993 § 15 Abs. 4, UStG 1993 § 10 Abs. 1
Schlagwörter Genossenschaft, Zuschuss, Steuerfreier Umsatz, Entgelt, Mitgliedsbeitrag, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Liegt ein steuerbefreiter Umsatz i.S. des § 4 Nr. 12 a UStG 1993 vor, wenn eine Genossenschaft, deren Gegenstand u.a. die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft ist, mit Unternehmen/Bauträgern/Maklern, die ihr Unternehmen fördern und einen Wettbewerbsvorteil erlangen wollen, vereinbaren, dass Wohnungen an die von diesen Unternehmern benannten Personen bevorzugt vermietet werden und die Genossenschaft nach Bereitstellung einer Wohnung einen sog. Förderbeitrag von den Unternehmen erhält? - 2. Kann der Vorsteuerabzug aus den Sanierungskosten für die Wohnungen und aus den allgemeinen Verwaltungskosten geltend gemacht werden, für die die Genossenschaft Fördergelder und Förderdarlehen erhalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.05.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 939/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 19 96
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision