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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 30/15 (BFH)
§§: AO § 254, AO § 118, EUBeitrG § 9, EUBeitrG § 13 Abs. 2, EUBeitrG § 14
Schlagwörter Amtshilfe, Vollstreckung, Zahlungsaufforderung, Leistungsgebot
Rechtsfrage: Beitreibung von Steuern und Nebenleistungen aufgrund eines Amtshilfeersuchens einer ausländischen Behörde (Zahlungsaufforderung des deutschen Finanzamts): Sind Zahlungsaufforderungen als Leistungsgebote Verwaltungsakte i.S. des § 118 Satz 1 AO? - Ist die Unterlassungsklage (keine Vollstreckung) und vorbeugende Feststellungsklage im Verfahren über die Zahlungsaufforderung zulässig? - Kann nach der Neuregelung der Amtshilfe (ab 1.1.2012) durch das EUBeitrG ein Verstoß gegen den ordre public vom Vollstreckungsstaat noch geprüft werden? - Verstößt die Inanspruchnahme als Haftender im Streitfall gegen wesentliche Gerechtigkeitsvorstellungen der deutschen Rechtsordnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.09.2015
Vorinstanz/AZ: 14 K 2097/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 494
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 01 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2017
Erledigungs-Az: VII R 30/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 16